Ermittlungen - Auffindung und Ermittlung der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern

Entzieht sich ein Schuldner seinen Gläubigern durch einen Wohnortwechsel oder taucht unter, fällt es den Gläubigern oftmals schwer dessen Aufenthaltsort zu ermitteln.

Auch vollstreckbare Gerichtstitel erleichtern diese Aufgabe nur selten.
Doch selbst wenn der Aufenthaltsort des Schuldners bekannt ist, bleiben diesem zahlreiche, oft illegale, Wege um der Vollstreckung der Forderung zu entgehen.

Häufig werden beispielsweise falsche Angaben über die eigene Zahlungsfähigkeit gemacht.
Besonders Unterhaltsschuldner begegnen der Unterhaltsforderung oft, indem sie ihr Einkommen fälscherlicherweise als unter der Fändungsfreigrenze liegend angeben um sich der Unterhaltsforderung zu entziehen.

Den Gläubigern sind in beiden Fällen oft die Hände gebunden, gerade Privatpersonen können sich nur in selten gegen derartige Methoden wehren, gerade da die Beweislast oftmals beim Gläubiger liegt.
Sinnvoll ist es in diesen Fall eine Detektei mit dem Auffinden des Schuldners oder der Ermittlung der Zahlungsfähigkeit zu betrauen.
Diese können effektiv und schnell den Aufenthaltsort oder die wahre Zahlungsfähigkeit des Schuldners ermitteln und den Gläubiger bei der Durchsetzung seiner Forderung unterstützen.

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