Objektschutz - Gerichtskontrolldienst

Gerichtskontrolldienst

Der Zweck des Gerichtskontrolldienstes ist es, zu verhindern, dass Personen mit Waffen oder mit Gegenständen, die als Waffen verwendet werden könnten, ins Gerichtsgebäude gelangen. Seit ein oberösterreichischer Bauer vor einigen Jahren mit einer Schrotflinte im Gerichtssaal Amok lief, weil die Entscheidung des Richters nicht zu seinen Gunsten ausfiel, werden diese Kontrollen mit verstärkter Gründlichkeit durchgeführt.

Gleich am Eingang müssen alle Personen einen Metalldetektor passieren, und werden bei Bedarf auch noch mit Handsonden auf mitgeführte Metallgegenstände kontrolliert. Ebenso werden auch Taschenkontrollen durchgeführt und alle gefährlichen Gegenstände – dazu zählen zum Beispiel auch Spraydosen! – am Eingang aufbewahrt und erst beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt. Da diese Massnahmen nicht nur der Sicherheit der Gerichtsbediensteten sondern auch aller anderen Personen dienen, die sich im Gerichtsgebäude aufhalten, werden sie allgemein sehr gut angenommen.
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