Veranstaltungsschutz - GarderobendienstGarderobendienst als Veranstaltungsschutz Zu den Dienstleistungen, die ein Sicherheitsunternehmen anbietet, gehört auch der Bereich Veranstaltungsschutz - Garderobendienst. Die Aufgabe besteht darin, vor Beginn der Veranstaltung die Garderobe entgegen zunehmen und sie nach deren Ende wieder an den Berechtigten auszuhändigen. Sofern für die Nutzung der Garderobe ein gesondertes Entgelt entrichtet werden muss, ist dieses entgegen zunehmen und abzurechnen. Während der Veranstaltung ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Unbefugter sich an den Mänteln, Jacken und Taschen zu schaffen macht. Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt regulär gegen Vorlage des Garderobenscheins. Da dieser in Einzelfällen verloren gehen kann, hat der Veranstalter - im Idealfall in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsunternehmen - Regeln erlassen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Diese Verfahrensweise muss bei einem Veranstaltungsschutz - Garderobendienst strikt eingehalten und gegenüber betroffenen Gästen verteidigt werden.
Bei einem Dienst an der Garderobe wird in der Regel nicht die übliche Uniform eines Wachmanns getragen, sondern entweder Zivilkleidung oder eine beim Personal des Veranstalters übliche Kleidung.
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