Businessbereich - Erhebung von Wettbewerbsverletzungen

Sowohl der internationale, als auch der österreichische Markt ist heutzutage durch eine Vielzahl markt- und wettbewerbsregulierender Vorschriften geschützt.

So existieren beispielsweise allein auf dem Gebiet des Kartell- oder Markenrechts bereits jetzt unzählige Normen mit dazugehörigen Richtlinien und Durchführungsverordnungen.

Darüber hinaus erlassen die zuständigen Organe der Europäischen Union kontinuierlich weitere wettbewerbsregulierende Vorschriften.
Insofern kann es kaum verwundern, dass nationale und internationale Behörden oftmals nur auf Antrag der betroffenen Firmen und Unternehmen eine Erhebung von Wettbewerbsverletzungen einleiten.
So bleibt es dann dem jeweilig betroffenem Unternehmen überlassen, Beweise und Nachweise für eine eventuelle Klage oder Verfügung zu erheben.

Dass diese Aufgabe durchschnittliche Unternehmen erheblich überfordert überrascht nicht, ist doch allein der Überblick über wettbewerbsrechtliche Normen kaum noch zu halten.
In diesem Bereich ist es danach sinnvoll,professionelle Detekteien oder Sicherheitsunternehmen mit der Erhebung von Wettbewerbsverletzungen zu betrauen, um möglichst alle Verletzungen zu erheben und so einen günstigen Verfahrensausgang zu gewährleisten.
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