Businessbereich - Aufdeckung von Versicherungs- und AnlagenbetrugVersicherungs- und Anlagenbetrug
Je nach Fachbereich, Alter, Zugehörigkeitsdauer und EU-Land ist dies sehr unterschiedlich. Versicherungsbetrug Fachbereiche:
- Rechtschutzversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
Alle Beispiele beziehen sich auf Rechtsfälle.
a) Rechtschutzversicherung Es ist beispielsweise ein Betrugsfall, wenn der Anwalt die Gegenseite vertritt. Daher sollte bei Privatversicherungen vor Bezahlung der Kunde angeschrieben werden und nach dem Arbeitsaufwand, der Zufriedenheit und der Eigenleistung des Kunden gefragt werden. Eine persönliche Preiseinschätzung kann gegeben werden. Dies bezieht sich auch auf außergerichtliche Verhandlungen.
b) Haftpflichtversicherung Bei Gebäudeschäden ist beispielsweise der Vorbesitzer zu ermitteln. Sollte dieser alles Schwarz gemacht haben, muss die Haftpflicht des Nachbesitzers dies nach Überprüfung eines Gutachters der von der Versicherung mit Zustimmung des Kunden während dieser Anwesenheit überprüft werden, ob im Vorfeld, die Schwrzarbeit fachmännisch ausgeübt wurde. Auskennen muss der Gutachter sich dann an den tatsächlichen Mängeln und er sollte die Ortsüblichen Handwerkerpreise für diesen Tatbestand kennen. Beweispflicht besteht in der ersten Instanz für den Geschädigten, in der zweiten Instanz ändert sich die Beweislast. Dies ist eine Vermutung, darüber müßte der Versicherungsinterne - Anwalt seine Verwaltungsangestellten aufklären.
c) Hausratversicherung: Je nach Sicherungsvorkehrungen, Alter, Versicherungszugehörigkeit und Art des Besitzstandes richtet sich die Versicherungssumme. Eine 80-jährige Frau, die bereits seit 30 Jahren in der Versicherung ist, muss bei erstmaligem Brandfall auch bei grober Fahrlässigkeit, dies würde in diesem Fall lediglich einfache Fahrlässigkeit sein, bei einem Brandfall versichert sein. Sollte die Versicherung dies nicht differenzieren können, kann die gesamte Versicherungssumme mit einer drei % Verzinsung über den Versicherungszeitraum zurückerstattet werden, abzüglich der Verwaltungsgebühr. Zur Auflage kann gemacht werden, dass keine Kerzen mehr gekauft werden dürfen bzw. angemacht werden dürfen, wenn man alleine ist.
d) Gebäudeversicherung Bei der Gebäudeversicherung sollte überprüft werden, ob ein Schimmelschaden durch naturveränderungen oder falsche bauliche Leitungen, z.B. durch Wasserhydrant zustandegekommen ist. Außergerichtlich könnte man sich auf 50/50 % mit der Gemeindeverwaltung einigen, sollte die Gemeinde oder Stadt dies nicht wollen, kann im Haftungsfall je nach Zeitraum der Untersuchungen und den dadurch entstandenen Wertverlust für das Gebäude je nach Verjährung nicht nur die Reperaturkosten erstattet werden müssen. Sollte der Schden durch Rohrbrüche in der Nachbarschaft entstanden sein, muss die Haftpflicht dieser Personen zunächstr dafür eintreten, sollte es fachmännisch nicht oder zu spät saniert worden sein, muss privat gehaftet werden, ansonsten haftet die Baufirma. Die Rechtsabteilung sollte mit Gutachtern klären, wie Altleitungen saniert werden können. Wieviel Aufwand, welches Material, usw. Die Versicherungsabteilung sind in Kenntnis zu setzten, über Vorbesitzer, Nachbarn, Bebauungsplan, örtliche Wasserleitungen. Sollte beispielsweise ein falsches Material verwendet worden sein oder nicht richtig verarbeitet worden sein, wäre dies ein verdeckter Mängel, wonach ein Recht auf Vollsanierung der Wasserleitungen besteht. Der Vorbesitzer kann die damalige Firma verklagen. Rechtlich wäre der Mangel drei Jahre nach Feststellung geltend zu machen.
e) Pflegeversicherung Betrug wenn man einfach ohne Anrwechnung des Vermögens Leistungen in Anspruch nimmt. Rechtlich mitzuteilen wäre die Erbfrist an Sozialversicherungsfachangestellte. Offenlegung ist bereits im SGB geregelt.
f) Arbeitslosenversicherung Betrug, wenn beispielsweise wegen Renovierung nicht gearbeitet werden kann außnahme §125 Betrug, wenn nicht arbeitssuchend Betrug, wenn nicht Bewerbungsversuche unternommen werden
g) Rentenversicherung Betrug, wenn man nur seine Werte annehmen kann Betrug, wenn man nicht flexibel war in einer AG zu arbeiten und sich hat nicht auf eine andere Stufe setzenlassen, wegen privat Äcker (Verantwortungslosigkeit) Für das Haften der Bearbeitung wird keine Vollständigkeit angegeben.
|