Businessbereich - Krankenstandsüberprüfungen (Schwarzarbeit und Vortäuschung von Krankheit)

Ist der Kranke wirklich krank?

Vermehrt haben Arbeitgeber Zweifel, ob die Krankschreibungen ihrer Mitarbeiter wirklich gerechtfertigt sind. Zum einen schreiben einige Ärzte leichtfertig krank; zum anderen ist es für den Patienten recht einfach, den Arzt zu täuschen und eine kurzzeitige Krankschreibung zu erhalten, ohne wirklich erkrankt zu sein.
Um Krankschreibungen zu überprüfen, bieten Sicherheitsunternehmen die Leistung "Businessbereich - Krankenstandüberprüfungen (Schwarzarbeit und Vortäuschung von Krankheit)" an.

Schwarzarbeit ist recht einfach nachzuweisen; jede bezahlte Tätigkeit ist dem Arbeitnehmer während einer Krankschreibung verboten. Wenn der Detektiv den zu beobachtenden Arbeitnehmer bei einer solchen beobachtet und fotografiert, so ist der Nachweis der Schwarzarbeit erbracht.

Ungleich schwieriger ist die Vortäuschung einer Krankheit nachzuweisen. Sofern der Arbeitnehmer vom Arzt nicht strikte Bettruhe verordnet bekommen hat, darf er seine Wohnung jederzeit verlassen. Verboten sind ihm nur Unternehmungen, die seiner Heilung entgegenwirken können. Ertappt der Detektiv den Kranken bei exzessiven Trinken im Wirtshaus, so ist von einer vorgetäuschten Krankheit auszugehen; bei einem alkoholfreien Besuch in einer Gaststätte ist dieser Schluss jedoch nicht zwingend. Ein Kinobesuch ist nur verboten, wenn eine Augenerkrankung diagnostiziert ist.

Erschwerend für die Einschätzung der Aktionen des krankgeschriebenen Mitarbeiters ist, dass dem Arbeitgeber in der Regel keine Information über die Ursache der Krankschreibung vorliegt.

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