Securitybereich - Bewaffneter und unbewaffneter Schutz von Personen"Bewaffneter und unbewaffneter Schutz von Personen" bedeutet die komplette Abschirmung der zu schützenden Person vor jeglichen denkbar möglichen Gefahren von außen.
Dabei kommen alle nötigen Mittel zum Einsatz, mit deren Hilfe die Sicherheit der Schutzperson vollständig gewährleistet werden kann. Die Bodyguards sind im Nahkampf ausgebildet sowie gegebenenfalls mit Schusswaffen ausgestattet. Angreifer werden entsprechend überwältigt und unschädlich gemacht.
Zudem können die Leibwächter auch komplexe Situationen schnellstmöglich einschätzen sowie mögliche Gefahren bereits im Vorfeld erkennen und so auch vorzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. So bietet der bewaffnete und unbewaffnete Schutz von Personen ein größtmögliches Maß an Sicherheit.
Die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson hat höchste Priorität und wird von den Bodyguards unter Einsatz ihres eigenen Lebens garantiert.
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