Beweisbeschaffung

Österreichische Zivilgerichte werden nicht von sich aus, sondern nur aufgrund von Anträgen tätig. Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse etwa Beweise beschafft (wie z.B. die Kriminalpolizei für Strafverfahren) existiert in Österreich nicht. Dazu ist ausschließlich der Berufsdetektiv befugt. Nur ihm obliegt es, das Verfahren zu Gunsten seines Klienten durch Beschaffung von Beweismitteln zu beeinflussen.

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