Privatbereich Österreichische Zivilgerichte werden nicht von sich aus, sondern nur aufgrund von Anträgen tätig. Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse Beweise beschafft (wie z.B. die Kriminalpolizei für Strafverfahren) existiert in Österreich nicht. Dazu ist ausschließlich der Berufsdetektiv befugt. Nur ihm obliegt es, das Verfahren zugunsten seines Klienten durch Beschaffung von Beweismitteln zu beeinflussen. dazu gehören:
Wissenswertes Detektivkosten sind vorprozessuale Kosten und können im Regressverfahren vom Schuldigen eingefordert werden.
|