Beschaffung von Beweismitteln für Zivil- und Strafprozesse

In österreichischen Zivil- und Prozessverfahren ist es grundsätzlich die Aufgabe des Staatsanwalts und der Polizei Beweise für das Verfahren zu beschaffen und zu sichern.

Allerdings kennt das österreichische Recht zahlreiche Fälle, in denen eine sog. Beweislastumkehr stattfindet.
Damit liegt die Beweislast, und somit auch die Beschaffung von Beweismitteln für Zivil- und Strafprozesse, in vielen Fällen bei der Privatperson.

Doch auch ohne diese Ausnahme erscheint es oftmals effektiver, Privatpersonen mit der Beschaffung von Beweismitteln für das jeweilige Zivil- oder Strafverfahren zu betrauen.
So ist die österreichische Polizei an eine Vielzahl von Dienst- und Ordnungsvorschriften gebunden, die eine Privatperson nicht binden.
Darüber hinaus ist die polizeiliche Ermittlung aufgrund der bürokratischen Vorgehensweise oftmals langwierig und kompliziert.

In diesem Bereich findet die Beschaffung und Ermittlung von Beweismitteln durch private Detekteien und Sicherheitsunternehmen immer mehr Anklang.
Diese können Beweismittel für Verfahren oftmals schneller, unbürokratischer und diskreter beschaffen als die Polizei.

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