Überprüfung von Dienstnehmern

Im österreichischen Recht gilt als Dienstnehmer im Sinn des § 4 Abs. des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Anhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird oder wer gemäß § 47 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes lohnsteuerpflichtig ist.

Dabei entstehen österreichischen Arbeitgebern durch illoyale oder inkompetente Dienstnehmer jährlich enorme Schäden, schon allein aus versicherungsrechtlichen- und steuerlichen Gründen. So missbrauchen beispielsweise immer mehr Dienstnehmer den, meist bezahlten, Krankenstand zur Erholung oder für den persönlichen Urlaub. Aber auch schwere Delikte wie Diebstähle von Betriebseigentum oder Betrügereien und Pfuschereien bei der Arbeitsausübung führen zu enormen Schäden und nicht selten zu der Pleite des Arbeitgebers. Schon alleine deshalb werden immer mehr Unternehmen mit der Überprüfung der Dienstnehmer beschäftigt um beispielsweise krankgemeldete Arbeitnehmer zu überprüfen.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Überprüfung von Dienstnehmern durch spezialisierte Unternehmen schon alleine aus arbeits- und versicherungsrechtlichen Regelungen. Falls der untreue oder nachlässige Dienstnehmer beispielsweise Schäden verursacht hat, welche bei der Versicherung geltend gemacht werden sollen.

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